Praktische Ratgeber

Heizöltank: Welche Unterlagen und Prüfberichte sollten Sie für Ihr Haus aufbewahren?

Fassungsvermögen, Meldung, Prüfungen und Stilllegung: Welche Unterlagen Sie vor einem Verkauf für Ihren Heizöltank in der Wallonie zusammentragen sollten.

Aus Ihren Unterlagen zum Heizöltank sollten sein Fassungsvermögen, sein Standort, die Prüfungen und die durchgeführten Arbeiten hervorgehen. Eine Rechnung über die Wartung des Heizkessels dokumentiert diese Angaben nicht. Unterscheiden Sie vor einem Verkauf in der Wallonie zwischen unauffindbaren Unterlagen und tatsächlich festgestellten Mängeln: Erstere erfordern eine Suche, Letztere eine technische Lösung und einen Kostenvoranschlag.

Welche Unterlagen sollten Sie zuerst suchen?

Ordnen Sie die vorhandenen Unterlagen in vier Gruppen:

  • Identifizierung: Hersteller, Baujahr, Fassungsvermögen, Material, Anzahl der Wandungen und Standort, mit einem lesbaren Foto des Typenschilds und den verfügbaren Rechnungen.
  • Formalitäten: Meldung bei der Gemeinde oder Umweltgenehmigung, sofern die Lageranlage diesen Anforderungen unterliegt.
  • Prüfungen: vollständige Berichte, Ergebnisse, Fristen und Nachweise über Reparaturen.
  • Etwaige Stilllegung: Bescheinigungen über die Arbeiten und die Entsorgung der Rückstände sowie den anschließenden Ausbau oder die Verfüllung mit inertem Material.

Diese Ordnung bedeutet nicht, dass jede Unterlage für jede Anlage vorgeschrieben ist. Der wallonische Erlass, Artikel 20 und 46, beschreibt das Identifizierungsblatt und die Befreiungen für bestimmte ältere Unterlagen bestehender Anlagen. Tragen Sie zunächst zusammen, was vorhanden ist, und lassen Sie anschließend die geltenden Pflichten klären.

Wie prüfen Sie, welche Vorschriften für Ihren Tank gelten?

Laut dem offiziellen Merkblatt des SPW fällt eine Lageranlage mit 3.000 bis 24.999 Litern unter Klasse 3 und unterliegt einer Meldepflicht sowie regelmäßigen Prüfungen. Ab 25.000 Litern ist eine Umweltgenehmigung erforderlich. Maßgeblich ist das Gesamtvolumen der Behälter der Lageranlage, nicht die verbleibende Heizölmenge.

Unter 3.000 Litern empfiehlt der SPW seine Vorsorgeregeln; auch in Schutzzonen für die Gewinnung von Wasser zur Trinkwasseraufbereitung gelten Vorschriften. Lassen Sie die Zoneneinstufung bei der Gemeinde oder beim SPW prüfen. Ohne Nachweis des tatsächlichen Fassungsvermögens betrachtet der SPW die Lageranlage als größer als 3.000 Liter und damit als melde- und prüfpflichtig. Eine Schätzung nach Augenmaß reicht daher nicht aus.

Ein Tank im Keller kann als „oberirdisch“ gelten. Ein Behälter, der teilweise mit Erde oder aufgeschüttetem Material in Berührung steht, kann als „unterirdisch“ gelten. Diese Begriffsbestimmungen stehen in Artikel 2 des genannten Erlasses: Standort, Zugänglichkeit und Schutzvorkehrungen sind ebenso wichtig wie die Anzahl der Wandungen.

Was sollten Sie im Prüfbericht nachlesen?

Prüfen Sie, ob der Bericht zum richtigen Tank gehört: Identifizierung, Adresse, Datum, Ergebnis, Vorbehalte und nächster Prüftermin. Nach den Artikeln 34, 43 und 46 des Erlasses hängen die Prüfintervalle insbesondere von Typ, Alter, Schutzvorkehrungen und Status der Anlage ab. Lassen Sie einen unstimmigen Prüftermin von einem in der Wallonie zugelassenen Techniker bestätigen.

Artikel 19bis sieht eine grüne Plakette für eine dichte und vorschriftsmäßige Anlage vor, eine orangefarbene bei erforderlicher Mängelbehebung und eine rote bei Undichtigkeit. Mit orangefarbener Plakette darf der Tank noch höchstens sechs Monate lang befüllt werden, ohne Verlängerungsmöglichkeit; eine rote Plakette verbietet das Befüllen. Artikel 46 erläutert die Anwendung auf bestehende Anlagen. Eine alte Plakette belegt daher nicht, dass die Anlage heute vorschriftsmäßig ist.

Was sollten Sie nach einem Wechsel des Heizsystems aufbewahren?

Ein ausgetauschter Heizkessel belegt nicht, dass der alte Tank stillgelegt wurde. Im Anwendungsbereich des Erlasses sehen die Artikel 33 und 42 Entleerung, Entgasung, Reinigung und Ausbau vor; bei einem unterirdischen Tank erfolgt eine Verfüllung mit inertem Material, wenn der Ausbau unmöglich ist. Die Rohrleitungen müssen entleert und demontiert werden.

Für einen unterirdischen Tank nennt Artikel 45 die Bescheinigungen über die Entgasung, die Entsorgung der Rückstände und den Abtransport des Tanks oder die Verfüllung mit inertem Material. Die letztgenannte Bescheinigung gibt das verwendete Material und dessen Menge an. Lassen Sie bei einer kleinen Lageranlage die für ihren Fall geltenden Vorschriften klären. Fordern Sie vor dem Eingriff einen detaillierten Kostenvoranschlag an: Zugang, Volumen, Entsorgung und etwaige Erdarbeiten erlauben ohne Prüfung keine verlässliche Kostenangabe.

Welche Fragen stellen sich vor dem Verkauf?

Ist bei einem Verkauf immer eine neue Prüfung vorgeschrieben?

Gehen Sie nicht davon aus, dass diese Pflicht grundsätzlich besteht. Die gelegentlich angeführte Regelung von 2019 wurde durch den Erlass vom 23. April 2020 aufgehoben. Die Pflichten für den Betrieb gelten weiterhin. Der Techniker und der Notar klären, welche Unterlagen und Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.

Was tun, wenn die Bescheinigung unauffindbar ist?

Bitten Sie den zuvor beauftragten Fachbetrieb um ein Duplikat. Ist das nicht möglich, übermitteln Sie dem Techniker die verfügbaren Angaben, damit er die notwendigen Prüfungen und deren Kosten anhand eines Kostenvoranschlags bestimmen kann. Das Fehlen einer Unterlage allein ist noch keine Diagnose einer Undichtigkeit.

Sollten Sie selbst an einem ungenutzten Tank arbeiten?

Verwechseln Sie das Ordnen der Unterlagen nicht mit einem technischen Eingriff. Lassen Sie die notwendigen Arbeiten und den Umgang mit den Rückständen von den zuständigen Fachleuten bestimmen und bewahren Sie anschließend deren Bescheinigungen auf. Eine ungenaue Rechnung über „Heizungsarbeiten“ beschreibt nicht, was am Tank durchgeführt wurde.

Für die Planung Ihres weiteren Vorhabens lesen Sie unseren Artikel zur Vorbereitung eines Verkaufs in der Wallonie. Möchten Sie diese Prüfungen im Zusammenhang mit dem Wert und dem Zeitplan Ihres Hauses betrachten? Sprechen wir über Ihr Verkaufs- und Bewertungsvorhaben.